Die Mindestkostengrenze für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Türkei wurde angehoben
Lesezeit
1 мин
Veröffentlicht
19.10.2023
Aktualisiert
19.10.2023

Mit Wirkung vom 16. Oktober 2023 wurde ein Dekret verabschiedet, das die Mindestwertgrenze für die Erteilung einer Erstwohnsitzgenehmigung in der Türkei auf der Grundlage eines Immobilienzertifikats, d.h. TAPU, erhöht. Dies gilt für alle Städte des Landes.

Wenn Sie die TAPU nach dem 16. Oktober 2023 erhalten haben, ist es notwendig, dass der Katasterwert in der TAPU von 200.000 $ in Lira Gegenwert zum Wechselkurs am Tag des Erhalts des Dokuments ist.

Wenn die TAPU zwischen dem 26. April 2022 und dem 16. Oktober 2023 ausgestellt wird, bleiben die Regeln unverändert, der geschätzte Wert bleibt bei 75.000 $, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.

Was wird die neue Regelung bewirken?

Einerseits wird die Zahl der Immobilien, die für eine Aufenthaltsgenehmigung in Frage kommen, stark zurückgehen, da es bei der neuen Regelung nicht um die Bewertung durch Sachverständige, sondern um den Katasterwert geht. Andererseits ist es international üblich, den Katasterwert von Immobilien auf das Niveau des Marktwertes anzuheben.