Artikel 20 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes „Ausschließlicher Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit“ wurde geändert. Jetzt sind Grundstücke von der Zahl der für die Staatsbürgerschaft in Frage kommenden Objekte ausgeschlossen.
Zuvor konnte ein ausländischer Investor ein Grundstück für Bauzwecke oder landwirtschaftliche Zwecke zu einem Preis von 400 000 Dollar erwerben und auf dieser Grundlage die türkische Staatsbürgerschaft erhalten. Jetzt sind nur noch Grundstücke mit Gebäuden für die Erlangung des türkischen Passes geeignet. Dabei kann es sich um eine Wohnanlage (Eigentumswohnung) mit gemeinschaftlichem Eigentum an Grund und Boden (Grunddienstbarkeit) handeln. Der Gesamtwert des Objekts mit Grund und Boden in der TAPU muss mindestens 400 Tausend Dollar betragen.
Es sei daran erinnert, dass das im Rahmen der Staatsbürgerschaft erworbene Eigentum 3 Jahre lang nicht verkauft werden kann. Außerdem muss das Objekt im Besitz eines türkischen Staatsbürgers sein. Es ist nicht möglich, einen türkischen Pass für Immobilien zu erhalten, die bereits die türkische Staatsbürgerschaft erhalten haben.