Gemäß Artikel 5901 des Gesetzes Nr. 12 sind Ausländer, die eine Immobilie mit einem Katasterwert von 400.000 Dollar oder mehr erwerben, berechtigt, im Rahmen des staatlichen Investitionsprogramms direkt die türkische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft ist der Antragsteller verpflichtet, ein Dokument beizufügen, das das Eigentumsrecht (TAPU) für die erworbene Immobilie bestätigt und in dem alle Daten und der Katasterwert angegeben sind.
In dem Antrag auf Staatsbürgerschaft muss der Ausländer angeben, dass die Immobilie zum Zweck der Erlangung eines türkischen Passes erworben wurde. Dieser Zweck muss auch in der Eigentumsurkunde angegeben werden. Außerdem muss vor der Einreichung des Antrags bei der regionalen Hauptabteilung der Katasterkammer ein Veräußerungsverbot für die Dauer von drei Jahren für die erworbene Immobilie eingetragen werden.
Wenn das Verfahren der Eigentumsbescheinigung abgeschlossen ist, kann der Ausländer beim Migrationsdienst eine Investitionsaufenthaltsgenehmigung beantragen, bevor er die türkische Staatsbürgerschaft erhält, indem er eine Bescheinigung über die Erfüllung der Anforderungen an den Immobilieneigentümer schickt.
Bedingungen für die Erlangung der Staatsbürgerschaft im Rahmen des staatlichen Investitionsprogramms
Am 28. Juli 2016 wurde dem ersten Absatz von Artikel 5901 des Gesetzes Nr. 12 ein Unterabsatz b) hinzugefügt;
Gemäß den am 18. September 2018 im Amtsblatt veröffentlichten Vorschriften können Ausländer, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen, auf Beschluss des Präsidenten der Republik Türkei die türkische Staatsbürgerschaft erhalten.
– Feste Kapitalinvestition von mindestens 500.000 USD oder der Gegenwert dieses Betrags in ausländischer Währung.
Kontrollorgan: Ministerium für Industrie und Technologie.
– Erwerb von Immobilien im Wert von mindestens 400.000 USD oder dem Gegenwert dieses Betrags in ausländischer Währung, vorausgesetzt, sie wurden seit mindestens drei Jahren nicht mehr verkauft und sind im Grundbuch eingetragen.
Aufsichtsbehörde: Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel.
– Schaffung von Arbeitsplätzen für 50 oder mehr türkische Staatsbürger
Aufsichtsbehörde: Wird vom Ministerium für Arbeit und Sozialschutz bestimmt.
– Anlage von mindestens 500 000 USD oder des Gegenwerts in ausländischer Währung bei in der Türkei tätigen Banken, sofern sie mindestens drei Jahre lang aufbewahrt werden.
Aufsichtsbehörde: Agentur für Bankenregulierung und -aufsicht
– Erwerb von Staatsanleihen im Wert von mindestens 500 000 Dollar oder dem Gegenwert in Fremdwährung, sofern sie mindestens drei Jahre gehalten werden
Aufsichtsbehörde: Ministerium für Schatzwesen und Finanzen
– Erwerb einer Beteiligung an einem Immobilien- oder Risikokapitalfonds im Wert von mindestens 500 000 USD oder dem Gegenwert in ausländischer Währung, sofern sie mindestens drei Jahre lang gehalten wird.
Aufsichtsbehörde: Capital Markets Board
– Ein Beitrag von mindestens 500 000 USD oder dem Gegenwert in ausländischer Währung zu einem nichtstaatlichen Rentensystem, sofern er in von der Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die private Altersvorsorge benannten Fonds gehalten wird und mindestens drei Jahre lang im System verbleibt.
Aufsichtsbehörde: Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die private Altersvorsorge
Neuerungen
Im Dezember 2023 wird Artikel 20 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes „Ausschließlicher Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft“ geändert.
In der Bestimmung über die Verleihung der Staatsbürgerschaft an Ausländer für Investitionen wird die Formulierung „Immobilien in Höhe von Devisen“ in „Immobilien mit Eigentumswohnungen oder Grunddienstbarkeiten in Höhe von Devisen oder Grundstücke, auf denen sich ein Gebäude befindet“ geändert.